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Blogger vs. Journalisten: Wie die Rhein-Zeitung versucht eine Diskussion aus 2009 wiederzubeleben

Das Jahr 2009 hat angerufen, es hätte gerne seine Diskussion zurück, schoss mir durch den Kopf als ich den Gastkommentar von Andreas Valetin in der Rhein-Zeitung entdeckte. Auch die FAS hat gerade wieder Spaß auf Bloggern rumzuhacken. Da versucht doch ungelogen jemand im Jahr 2016 das Fass Blogger vs. Journalisten wieder aufzumachen. Valentin nimmt die Debatte dann auch noch vor dem Hintergrund der #Landesverrat-Affäre wieder auf und hier wird es endgültig reaktionär.

Die Rhein-Zeitung, die Blogs sonst eher freundlich gegenübersteht, ist sich aber nicht zu schade, dem auf Seite 2 ordentlich Raum zu geben.

Errungenschaft: Auch Blogger erfüllen eine öffentliche Aufgabe

Tatsächlich war es eine der großen Errungenschaften der #Landesverrat-Debatte rund um die Ermittlungen von Generalbundesanwalt Range gegen das Fachblog netzpolitik.org, dass sie nicht vor dem Hintergrund Journalisten vs. Blogger geführt wurde. Stattdessen stellten sich alle großen Medien einhellig hinter netzpolitik.org als die Informations- und Pressfreiheit durch fragwürdige Verwicklungen aus Verfassungsschutz und Bundesanwaltschaft bedroht wurde. Tatsächlich liegt an dieser Stelle der Vergleich zum Spiegel-Urteil aus dem Jahr 1966 nicht fern. Damals zitierte der Spiegel Bundeswehr-Papiere und anschließend wurde gegen die Redaktion wegen Landesverrats ermittelt. Schließlich urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass die Presse einen öffentlichen Auftrag wahrnimmt und in der Demokratie zur Meinungsbildung beiträgt. Dieses Urteil ist bis heute das wichtigste Urteil zur Pressefreiheit in der Geschichte der Bundesrepublik und definiert die öffentliche Aufgabe der Presse. Wem das irgendwie bekannt vorkommt: Genau diese öffentliche Aufgabe nahm auch netzpolitik.org wahr, als es die Öffentlichkeit darüber informierte, dass der Verfassungsschutz Pläne in der Schublade hat, die der Überwachung von Sozialen Netzwerken durch die NSA kaum nachstehen.

NSA

Jeder darf sich Journalist nennen. Zu Recht.

Aber nicht nur an dieser Stelle strotzt der Gastkommentar vor Geschichtsvergessenheit, sondern es fehlt insgesamt ein grundsätzliches Verständnis für die Pressfreiheit in Deutschland. Schließlich muss man als Erstes festhalten, dass Journalist in Deutschland kein geschützter Begriff ist. Jeder kann sich so nennen. Und das aus gutem Grund: Um eine Gleichschaltung der Medien zu vermeiden, einer Kontrolle der Journalistenausbildung zu entgehen und für eine kulturelle Vielfalt unter den Journalisten zu sorgen, ist diese Berufsbezeichnung frei  – auch als Lehre aus dem Dritten Reich mit seinem Reichsverband der Deutschen Presse. Es kann sich also prinzipiell jeder Journalist sein, egal ob er auf einem Blog publiziert oder nicht.

Außerdem kann man nur mit dem Kopf schüttlen, wenn jemand, der sich um die Zukunft des Journalismus sorgt, sich nicht über die Vorratsdatenspeicherung im Allgemeinen aufregt. Stattdessen erfüllt es Herr Valentin mit Sorge, dass neben Journalisten theoretisch auch Blogger von der Datenspeicherung aller Bürger ausgenommen werden könnten. Dabei ist auch im Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist nicht klar, wie festgestellt wird, wer als Journalist arbeitet. Also ist auch unklar, ob eine Ausnahme Blogger beinhaltet oder ob nicht viel eher die Arbeit von Journalisten im allgemeinen einschränkt wird. Darin liegt eine viel größere Gefahr für den Journalismus.

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Was ist ein Blogger?

Aber genauso unklar, wie wer ein Journalist ist, ist die Frage, wer eigentlich ein Blogger ist. Jemand der ein Blog betreibt? Was macht denn ein Blog aus? Ein Blog ist erst einmal schlicht eine Software, die es erlaubt eine Webseite zu erstellen. Die beliebteste Software dafür, das Open-Source-Projekt WordPress, steckt mittlerweile geschätzt hinter 25% der Webseiten im gesamten Internet. Längst nicht alle davon sind Blogs, viele sind Unternehmenswebseiten, Freelancer-Portfolios oder andere Webseiten.

Nun gibt es in der Wissenschaft teilweise Eingrenzungsversuche, die charakteristische Eigenschaften benennen (tatsächlich war meine erste Seminararbeit im Studium im Jahr 2009 zum damals aktuellen Thema Blogger vs. Journalisten). Beispielsweise die umgekehrt chronologische Reihenfolge in der Beiträge erscheinen. Auch das ist längst nicht mehr charakteristisch, denn es gibt so viele unterschiedliche Designs und Layouts. Auch die Einbindung von Nutzerkommentaren kann nicht als Blogmerkmal gelten: Einige der größten Blogs verzichten gänzlich auf Nutzerkommentare, umgekehrt bieten auch die meisten Webseiten klassischer Medien eine Kommentarfunktion. Viele Blogs sind inzwischen eher Onlinemagazine, die eine ganze Redaktion im Hintergrund habe. Umgekehrt werden aus Sparmaßnahmen die Onlineredaktionen vieler klassischer Zeitungen zusammengelegt.

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Journalistische Arbeitsweise ist ausschlagebend

Diese zwei schwierigen Definitionsfragen zeigen, wie absurd die Diskussion ist (und weshalb wir sie eigentlich hinter uns gelassen haben). Wenn Valentin eine Selbstverpflichtung der Blogger fordert, tut er das wieder vor dem Hintergrund unklarer Begriffe und dem Unwissen, dass es eine solche Selbstverpflichtung in vielen Bereichen bereits gibt: Ein Großteil der Reiseblogger hat sich unter dem Reiseblogger-Kodex zusammengeschlossen. Auch ist das Netz eben kein “rechtsfreier Raum”, um einen weiteren Aphorismus von 2009 aus der Mottenkiste zu holen. Blogger und alle Onlinepublikationen operieren unter dem Recht der Meinungsfreiheit, dürfen aber ebenso wenig ungekennzeichnete Werbung machen oder falsche Behauptungen aufstellen, wie andere Medien. Wer die aktuellen Diskussionen über Schleichwerbung auf YouTube-Kanälen oder die ersten Verurteilungen wegen Beleidigungen auf Facebook verfolgt, sieht, dass die Rechtssprechung hier zwar langsam, aber doch stetig aufholt.

Entscheidend sind nicht die Bezeichnungen „Blogger“ oder „Journalisten“ sondern allein die journalistische Arbeitsweise (darüber funktioniert auch die schwammige Ausnahme bei der Vorratsdatenspeicherung). Diese muss ausschlagebend sein für eventuelle “Privilegien”. Es geht also um ein sorgsames und gründliches Arbeiten, bei „Bloggern“ und bei „Journalisten“.

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Ein PR-Berater schreibt in der Zeitung

Ad Absurdum wird der ganze Vorwurf dadurch geführt, dass Herr Valentin seinen Gastkommentor in einer Printzeitung veröffentlichen darf. Herr Valentin ist nämlich seines Zeichens PR-Berater. Zwar hat er irgendwann auch mal Redakteur gelernt, arbeitet aber schon lange nicht mehr hauptberuflich als Journalist. Somit führt er selbst den Beweis an, dass es nicht zwingend Blogs braucht, um undifferenzierte Meinungsstücke zu veröffentlichen.

Im Endeffekt ist Valentins größte Sorge auch eine ganz andere: PR-Leute wissen in Zukunft nicht mehr, mit wem sie sprechen sollen. Die paar Lokalredakteure, die man so kennt, reichen für richtige PR-Arbeit im Jahr 2016 eben nicht mehr aus, sondern es gibt neue Meinungsmacher. Und die sind für den Prozess der Meinungsbildung ebenso wichtig.

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Disclosure: Ich war 2010 bei der Rhein-Zeitung Hospitant am Social Media Desk und anschließend freier Mitarbeiter. Herrn Valentin habe ich schon mal im echten Leben bei Terminen getroffen.

Von Jannis Schakarian

Geboren als Jannis Kucharz studierte Jannis Schakarian, Publizisitk und Filmwissenschaft. Hat funk mit aufgebaut, Kolmnen bei der Allgemeinen Zeitung geschrieben und arbeitete als Formatentwickler, Leiter des Social Media Teams und der Distributionseinheit beim ZDF, dann bei SPIEGEL als CvD Audio.

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