Kategorien
Netz &

Springers Totalschaden Leistungsschutzrecht

Springer hat mit dem Leistungsschutzrecht langfristig das Netz und viele Start-Ups beschädigt. Während Sie sich gleichzeitig als Heilsbringer für junge Start-Ups feiern.

Google: 1 – Verlage: 0

Am 1. August, also Donnerstag, tritt das Leistungsschutzrecht in Kraft. Das Gesetz sollte vor allem Google daran hindern „ungefragt“ Verlagsinhalte in sein Google News Angebot aufzunehmen. Nun war es vor allem der Verlag Axel Springer, der dieses Gesetz, zusammen mit einigen anderen Verlagen (Burda) massiv vorantrieb und schlussendlich auch durchsetzte. Google reagierte so, wie es viele vorausgesagt hatten: Es droht den Verlagen mit Rausschmiss aus dem Google News Index. Es sei denn, diese stimmen der Aufnahme explizit zu und verzichten dabei auf ihre eventuellen Ansprüche aus dem Leistungsschutzrecht.

Die Verleger fletschen die ausgefallenen Zähne

Somit wird das „Lex Google“ endgültig zahnlos gegenüber dem Player Google, dem Springer-Chef Döpfner Ähnlichkeiten mit einer Hehlerbande unterstellte. Denn die Verlagen unterschreiben reihenweise die Einverständniserklärung: Vorneweg Zeit Online und süddeutsche.de, die sich aber schon früh nicht mehr hinter das Leistungsschutzrecht gestellt hatten. Auch von vielen Regionalzeitungen weiß ich, dass man dort aufgeregt zu Google gelaufen ist, um auch bitte, bitte im Index zu bleiben.
Heute kam auch das geknickte Eingeständnis von Springer, das man sich zwangsläufig dem Opt-In von Google beugt. Aber nur vorläufig, wie man weiter kämpferisch versichert. „Mit ausdrücklichem Hinweis, dass dies nur vorläufig bis zur geregelten Rechteverwertung und ohne Anerkennung der einseitig von Google gesetzten Konditionen geschieht.“, gibt Springer die ausgefallenen Zähne fletschend zu Protokoll.

Die Kollateralschäde entstehen woanders

Google, um das es den Verlagen ging, kommt also ungeschoren davon. Eine Welt Online müsste man schließlich auch sofort verkaufen, wäre es nicht schade um den ganzen schönen SEO-Traffic. Die Kollateralschäden finden sich unterdessen woanders, im Kleinen. Beispielsweise bei rivva, das es sich zur Aufgabe gemacht hat das Netz nach den meistdiskutierten Artikel zu durchforsten. Es muss nun zu Teilen vor dem Leistungsschutzrecht kapitulieren. „Circa 650 Lokalzeitungen, Magazine und ihre Blogs werden angesichts der aktuellen Rechtsunsicherheit nicht mehr in der Aggregation auftauchen.“ schreibt der Macher Frank Westphal im rivva Blog „Der bürokratische Aufwand, um alle interessanten Quellen einzeln um Erlaubnis zu fragen, sprengt ein Ein-Personen-Projekt.“, erklärt er seine Hilflosigkeit.

Springer schadet den Start-Ups, versucht gleichzeitig um diese zu werben

Springer ist das natürlich herzlich egal, ja mehr noch: Mit der Rückkehr des Führungsteam aus dem Silicon Valley geriert man sich als Start-up Versteher und hat mit „Axel Springer Plug and Play“ einen Accelerator gestartet, mit dem man nun frische, junge Start-Ups einfangen möchte. Während die eine Hand also die Start-Up Kultur schlägt, streckt man die andere in ihre Richtung aus. Als ich den CTO Elektronische Medien bei Springer Ulrich Schmitz vor ein paar Wochen im Interview fragte, wie dieses Vorhaben mit dem Vorgehen in Sachen Leistungsschutzrecht zusammen geht,  sagte er sinngemäß schlicht, dass das nichts miteinander zu tun habe. Das gesamte Interview wird in den nächsten Tagen hier und auf Youtube erscheinen. Wer darüberhinaus auf dem Laufenden bleiben möchte, kann unseren Newsletter mit News zu Medienwandel & Netzkultur abonnieren. </Eigenwebung>

So versucht Axel Springer um neue Start-Ups zu werben
So versucht Axel Springer um neue Start-Ups zu werben

Eine technische Lösung fehlt

Frank Westphal beklagt darüber hinaus, dass es an einer technischen Lösung mangelt: „Was fehlt, ist ein maschinenlesbarer Standard.“ Google bietet so etwas grundsätzlich mit seiner robot.txt, über diese kann man Suchmaschinen genau angeben kann, was sie durchsuchen dürfen und was nicht. Darauf meldete sich Felix Schwenzel von wirres.net in den Kommentaren zu Wort und gab an, dass er in seinen Quellcode „<meta name=“rivva“ content=“Allow: *“/> angegeben hat. Ich mach das jetzt auch mal. Gilt dann wohl erst mal nur für rivva. Was mit ähnlichen Aggregatoren wie Virato ist, ist damit nicht geklärt. Die habe ich gerade per Mail angefragt, wie sie planen mit dem drohenden Leistungsschutzrecht umzugehen. Update: Bei Virato scheint man das Problem nicht zu haben, dort will man sich auf die eigens für Suchmaschienen erstellte Meta-Description verlassen. „Auch nach der Geburtsstunde des LSR wird der Funktionsumfang von Virato erhalten bleiben. Dass heißt auch, dass die von den Publishern eigens freigegebenen Snippets für Suchmaschinen (Meta Description, og:description) weiterhin auf virato.de sichtbar sind.“, gab mir Sprecherin Chérine per eMail Bescheid. Man stimmt aber zu, dass das LSR „sehr vielen Unternehmen innerhalb der Internetlandschaft [schadet] und ein derber Rückschlag für die Innovationskultur in Deutschland“ ist.

Bis dahin verblasst rivva weiter jeden Tag ein bisschen mehr, bis alle Snippets auf der Startseite verschwunden sind.