Google soll vergessen können, hat der europäische Gerichtshof in einem vieldiskutierten Urteil beschlossen. Wir haben dazu eine neue Folge Spundekäs aufgenommen und es ist wirklich nicht einfach alle Aspekte des Themas in nur 3 Minuten unter zubringen.
Zunächst wäre da, dass Google sich nun zum ersten Mal an europäisches Recht halten muss. Das war vorher so noch nicht beschlossen und weiter noch, wenn ich das alles richtig verstehe, auch an die Recht des Landes in dem es agiert. Es kann sich also nicht auf seine irländischen Server zurückziehen und sagen: „Hier ist nichts mit Datenschutz und Steuern zahlen!“.
Der andere Aspekt, der wesentlich mehr Aufmerksamkeit bekam, ist das Löschen legitimer Funktionen aus dem Suchindex. Denn beim behandelten Fall ging es darum, dass ein Spanier dagegen geklagt hatte, dass der Artikel über die Zwangsversteigerung seines Hauses aus dem Jahr 1998 bei Google auftauchte. Google muss diesen Link jetzt entfernen.
Google entfernt bereits zahlreiche Links aus seinem Suchindex, dabei handelt es sich aber stets um illegale Urheberrechtsverletzungen, Raubkopien etc. Hier ist der hinterlegte Inhalt aber vollkommen legal.
Und da wird es schwierig: Wenn jetzt jeder unliebsame Inhalte über sich aus dem Suchmaschinen Index entfernen kann, wie soll man zu Beispiel als Journalist jemals wieder über eine Person recherchieren? Das Entdecken bestimmter Informationen ist wieder vollkommen dem Zufall überlassen. Das Versprechen Informationen für alle zugänglich zu machen und eben nicht einer Elite, ist gebrochen und hinfällig.
Auf der anderen Seite kann man argumentieren, dass auch Straftaten verjähren und wir in unserer Gesellschaft jedem eine zweite Chance geben wollen. Wie ist das möglich, wenn jemand den eigenen Namen googelt und direkt auf diese unangenehme geschichte stößt? Einmal gibt es natürlich andere Möglichkeiten seinen Namen bei Google besser darstellen zu lassen. In dem man zu Beispiel eigene Präsenzen schafft und versucht möglichst attraktive Inhalte zu erstellen und so die Ergebnisse nach untern zu drängen.
Trotzdem wäre auch das immernoch auffindbar. Aber sind dann nicht eher die Quellenseiten in der Pflicht, als die Suchmaschine, die sie auflistet?
Oder müssen wir uns einfach als Gesellschaft weiter entwickeln, verzeihen lernen und damit leben, dass wir alle mal Fehler machen?
Eure Meinung gerne in der Kommentaren, auch auf Youtube.
2 Antworten auf „Google soll vergessen oder müssen wir verzeihen?“
[…] muss, die auf YouTube gestellt werden. Das macht meistens Lust auf mehr, seine Pointe zum “Recht auf Vergessen” war zwar vorhersehbar, aber gleich in der zweiten Sendung hat er sich mit der Todesstrafen […]
[…] gesucht und das Gerücht verbreitete sich weiter. Ähnliches passiert jetzt mit dem “Recht auf Vergessen“, dass es Privatpersonen erlauben soll einzelne Einträge zu ihrer Person in den […]